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1. Allgemeines
Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich
Zeit für diese Zeilen nehmen! Da wir alle wissen, von welcher Bedeutung in der
heutigen Zeit ein gelungener Urlaub ist, haben wir alle notwendigen
Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, wie sie
in unseren Reise- und Zahlungsbedingungen niedergelegt sind. Sie müssen sie
unbedingt lesen, bevor Sie Ihre Reise buchen, denn sie werden Bestandteil des
mit uns geschlossenen Reisevertrags.
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2.
Abschluss des Reisevertrages
a)
Mit der Anmeldung bietet uns der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an.
b) Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der
Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Firma Smaragd &
Rubin zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsabschluß werden wir dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot durch uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes
zustande, wenn der Reisend innerhalb der Bindungsfrist der Firma Smaragd &
Rubin die Annahme erklärt. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche
haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
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3.
Zahlung
a)
Innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie
uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese
kann bis zu 25 von Hundert des Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines im Sinn des § 651k BGB betragen und wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart.
b) Der Restbetrag ist auf Anforderung spätestens 2 Wochen vor
Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu
zahlen.
c) Vertragsabschlüsse innerhalb von zwei Wochen vor Reisebeginn
verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises
gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen sowie des
Sicherungsscheines im Sinne § 651k BGB.
d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht
nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung
einschließt und der Reisepreis € 75,00 nicht übersteigt.
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4.
Unsere Leistungen
a)
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung
(Prospekt/Katalog/Homepage) sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der
Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
b) Die in dem Prospekt/Katalog oder der Homepage enthaltenen Angaben sind
für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor aus sachlich
berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir
den Reisenden vor Buchung selbstverständlich unterrichten.
c) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen, vereinbarte Sonderwünsche des
Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung
aufzunehmen.
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5.
Leistungs- und Preisänderungen
a)
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eine Verschiebung
einzelner Punkte des Programmablaufes, die während oder unmittelbar vor der
Durchführung der Reise notwendig werden, behält sich der Reiseveranstalter
ausdrücklich vor.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
d) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten
Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den
Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten
Reisetermin mehrt als 4 Monate liegen.
e) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung sind wir gehalten, den Reisenden unverzüglich,
spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen.
Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
die Firma Smaragd & Rubin in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis
für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
f) Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des
Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung
diesem gegenüber geltend zu machen.
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6.
Rücktritt durch den Kunden
a)
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
b) Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so kann die Firma Smaragd & Rubin Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des
Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
c) Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum
vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum
Reisepreis pauschalieren: Die Rücktrittsgebühren betragen
| bis
28 Tage vor Reisebeginn |
10
% |
| vom
27. bis 22. Tag vor Reisebeginn |
20
% |
| vom
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn |
30
% |
| vom
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn |
40
% |
| vom
6. bis 1. Tag vor Reisebeginn |
55
% |
| Bei
Nichterscheinen am Reisetag |
90
% |
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7.
Änderungen auf Verlangen des Reisenden
a)
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der
innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung) können wir bis 22
Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr vom € 25,00 pro Person erheben.
b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6 und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Firma
Smaragd & Rubin kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in
den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
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8.
Reiseabbruch
Nimmt
der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den
Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
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9.
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Die
Firma Smaragd & Rubin kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich
in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist.
b) Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den
Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung
der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
c) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl. In diesem Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
d) Der Kunde kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrkosten für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
e) Der Reisende hat sein Recht nach Ziffer 9.d unverzüglich nach Zugang
der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
f) Macht der Reisende nicht von seinem Recht geb. Ziffer 9. d Gebrauch,
erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
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10.
Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird
die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der
Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag
gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der
Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den
Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen Mehrkosten dem
Reisenden zur Last.
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11.
Haftung des Reiseveranstalters
Die
Firma Smaragd & Rubin haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung;
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen
Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertragsabschluß eine Änderung
der Prospektangaben erklärt haben.
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten
Reiseleistungen.
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12.
Gewährleistung und Abhilfe
a)
Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende
Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert und können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine
gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
b) Minderung des Reisepreises Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den
Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leiten wir innerhalb einer angemessenen Frist
keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reiseantrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen -
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Das selbe gilt, wenn dem
Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur
dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn
die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet der Firma Smaragd & Rubin den auf
die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern
diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Reisende kann unbeschadet der
Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es
sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu
vertreten haben.
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13.
Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der
Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben.
Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein.
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14.
Haftungsbeschränkungen
Die
vertragliche Haftung der Firma Smaragd & Rubin für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird, oder
2. so weit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuch, Sportveranstaltungen,
Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen
oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den
Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.
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15.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche
wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der
Firma Smaragd & Rubin geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der
Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren
in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht,
so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche
schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in
drei Jahren.
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16.
Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Wir
stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten
wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige
anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten
haben. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der
Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere
die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation der Firma Smaragd & Rubin bedingt
sind.
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17.
Gepäckbeförderung
Bei
allen Reisen beschränkt sich die Gepäckbeförderung auf 1 Koffer und 1
Reisetasche pro Person. Zusätzliches bzw. sperriges Gepäck ist von der Beförderung
ausgeschlossen. Zur Kennzeichnung Ihres Gepäcks verwenden Sie bitte einen
entsprechenden Kofferaufkleber. Für den Verlust oder die Beschädigung Ihres
Reisegepäcks während der Fahrt haften wir nicht, es sei denn, dass uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
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18.
Gerichtsstand
Der
Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Idar-Oberstein
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der
Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In
diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters in Idar-Oberstein maßgebend.
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19.
Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Alle
Angaben in dieser Homepage über Leistungen, Programme, Termine, Abfahrtszeiten,
Preise, Reisebedingungen und Wechselkurse entsprechen dem Stand der Erstellung.
Die Angaben sind vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
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Copyright
© 2009 Smaragd & Rubin OHG, Idar-Oberstein.
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